Aus- und Weiterbildung
Sprachkurse
Arbeitnehmer, die einen durch die PBK Solothurn anerkannten Sprachkurs besuchen (alle bekannten öffentlichen Schulen, z.B. Migros Klubschule, Volkshochschule, ECaP, etc), haben Anspruch auf
- Das Schul- bzw. Kursgeld
- Einen Anteil an die Kosten für das Schulmaterial (max. 50 %)
- Die Kosten für ein 1/2-Tax Bahnbillet, 2. Klasse, für Hin- und Rückfahrt vom Wohn- zum Schulort
fide-Sprachkurse
Für den Besuch von anerkannten "fide"-Sprachkursen auf der Baustelle werden folgende Leistungen ausgerichtet:
- 100 % der Kurskosten mit einem Selbstbehalt pro Kursteilnehmer von Fr. 100.- (bei erfolgreichem Kursabschluss wird der Selbstbehalt erlassen).
- Eine zusätzliche Entschädigung (ohne arbeitsrechtliche Zuschläge) wird am Schluss des Sprachkurses unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet:
- Alle Schultage besucht und Lernziele erreicht: pro Lektion Fr. 15.-
- Alle Schultage besucht und Lernziele nicht erreicht: pro Lektion Fr. 7.50
- Alle Schultage gelten als besucht, sofern der Teilnehmer mehr als 90 % der Lektionen besucht hat und für fehlende Lektionen den Nachweis erbringen kann, dass diese Absenzen nicht selbst verschuldet sind.