Skip to main content

Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe
des Kantons Solothurn

Aus- und Weiterbildung

Sprachkurse

Arbeitnehmer, die einen durch die PBK Solothurn anerkannten Sprachkurs besuchen (alle bekannten öffentlichen Schulen, z.B. Migros Klubschule, Volkshochschule, ECaP, etc), haben Anspruch auf

  • Das Schul- bzw. Kursgeld
  • Einen Anteil an die Kosten für das Schulmaterial (max. 50 %)
  • Die Kosten für ein 1/2-Tax Bahnbillet, 2. Klasse, für Hin- und Rückfahrt vom Wohn- zum Schulort

fide-Sprachkurse

Für den Besuch von anerkannten "fide"-Sprachkursen auf der Baustelle werden folgende Leistungen ausgerichtet:

  • 100 % der Kurskosten mit einem Selbstbehalt pro Kursteilnehmer von Fr. 100.- (bei erfolgreichem Kursabschluss wird der Selbstbehalt erlassen).
  • Eine zusätzliche Entschädigung (ohne arbeitsrechtliche Zuschläge) wird am Schluss des Sprachkurses unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet:
  • Alle Schultage besucht und Lernziele erreicht: pro Lektion Fr. 15.-
  • Alle Schultage besucht und Lernziele nicht erreicht: pro Lektion Fr. 7.50
  • Alle Schultage gelten als besucht, sofern der Teilnehmer mehr als 90 % der Lektionen besucht hat und für fehlende Lektionen den Nachweis erbringen kann, dass diese Absenzen nicht selbst verschuldet sind.