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Der neue LMV tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung für den LMV (Wiederinkraftsetzung und Löhne) erfolgt zudem gemäss Bundesratsbeschluss auf den 1. März 2019.
Gesamtarbeitsverträge
- Sonderdruck LMV 2019-2022
- Vereinbarung zum LMV 2019-2022
- Lokaler GAV
- Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des LMV vom 06.02.2019
- AVE GAV FAR gültig ab 1.7.2016 (Verlängerung und Änderung)
- GAV FAR
Statuten und Reglemente
- Statuten der lokalen Paritätischen Berufskommission Solothurn
- Reglement FAR
- Statuten und Leistungsreglement Parifonds
- Kantonales Parifonds-Bau Reglement
Löhne
Löhne 2023
Die Basislöhne werden auf den 01.01.2023 um CHF 100.00 pro Monat bzw. analog die Stundenlöhne (mathematisch gerundet auf CHF 0.05) erhöht. Ab dem 01.01.2023 gelten die folgenden Monats- bzw. Stundenlöhne für die jeweiligen Lohnzohnen und Lohnklassen. Für die Sektion Solothurn massgebend ist grundsätzlich die Lohnzohne BLAU mit Ausnahme für Betriebe mit Sitz in den Solothurner Bezirken Dorneck/Thierstein. Hier gilt die Lohnzone ROT.