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Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe
des Kantons Solothurn

Meldeformular für Samstagsarbeit

Falls Sie keine elektronische Übermittlung wünschen, können Sie das Formular herunterladen.

Unbedingt beachten:
Jede Firma muss ihr eigenes Personal melden (der Hauptunternehmer darf nicht für seine Subunternehmer melden!).

Das Formular ist vollständig auszufüllen und der Paritätischen Berufskommission mind. 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zuzustellen. Jeder Samstageinsatz ist separat zu melden.

Die Kontaktperson bestätigt, dass die Entlöhnung gemäss LMV erfolgt und die gemäss Arbeitsgesetz zulässige max. Wochenarbeitszeit von 50 Stunden nicht überschritten wird.


Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden.

Meldung bis spätestens 24 Std. vor Arbeitsbeginn an die Paritätische Berufskommission
LMV Artikel 27 / GAV Artikel 7