Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe des Kantons Solothurn
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Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe des Kantons Solothurn

Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe
des Kantons Solothurn

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Meldeformular für Samstagsarbeit

Falls Sie keine elektronische Übermittlung wünschen, können Sie das Formular herunterladen.

  • Formular als PDF herunterladen
  • Formular als Word doc herunterladen

Unbedingt beachten:
Jede Firma muss ihr eigenes Personal melden (der Hauptunternehmer darf nicht für seine Subunternehmer melden!).

Das Formular ist vollständig auszufüllen und der Paritätischen Berufskommission mind. 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zuzustellen. Jeder Samstageinsatz ist separat zu melden.

Die Kontaktperson bestätigt, dass die Entlöhnung gemäss LMV erfolgt und die gemäss Arbeitsgesetz zulässige max. Wochenarbeitszeit von 50 Stunden nicht überschritten wird.


captcha

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Meldung bis spätestens 24 Std. vor Arbeitsbeginn an die Paritätische Berufskommission
LMV Artikel 27 / GAV Artikel 7

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